(1) Um ein einmütiges Votum für die Auszeichnung eines Mit- gliedes, das sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht hat oder Personen, die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben, zu erreichen, gibt sich der TSV Benstorf / Oldendorf 05 e.V. nachstehende Ehrenordnung.
(2) Auch werden in dieser Ordnung Gaben zu Geburtstagen, Hoch- zeiten und Jubiläen geregelt.
(3) Zu den Ehrungen gehören grundsätzlich eine Flasche "TSV-Sekt", ein Blumenstrauß oder ein Blumengesteck im Wert von ca. 10,00 €.
(4) Zu den Geburtstagen, Hochzeiten und Jubiläen gehört grund- sätzlich ein Blumenstrauß oder ein Blumensgesteck im Wert von ca. 10,00 €.
(5) Die Höhe der Zuwendungen, gemäß Abs. 2 bis 4, darf 35,00 € pro Geehrtem und Jahr nicht überschreiten.
§ 2 Vorschlagsrecht
(1) Das Vorschlagsrecht zu den unter §§ 4 und 5 genannten Sportlern und Vereinsmitgliedern, steht grundsätzlich allen ordentlichen Mitgliedern des TSV Benstorf / Oldendorf 05 e.V. zu.
(2) Die Vorschläge gem. Abs. 1 sind schriftlich, mit Begründung an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
(3) Das Vorschlagsrecht zu den unter § 7 genannten Personen, steht grundsätzlich nur dem geschäftsführenden Vorstand zu.
§ 3 Entscheidungen
(1) Über die Verleihung der Ehrungen gemäß §§ 4 und 5 entschei- det der geschäftsführende Vorstand einstimmig.
(2) Im Falle des § 7 entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zweidrittel der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
§ 4 Silberne Ehrennadel
(1) Der Verein ehrt Mitglieder mit der Silbernen Ehrennadel, die sich durch ihre nachgewiesene Vereinszugehörigkeit in beson- derer Weise für den Verein verdient gemacht haben.
(2) Für besondere sportliche Erfolge können Einzelsportler oder Mannschaften mit der Silbernen Ehrennadel ausgezeichnet werden.
(3) Als Ehrenbeweis wird eine Urkunde ausgehändigt.
§ 5 Goldene Ehrennadel
(1) Die Goldene Ehrennadel wird an Mitglieder verliehen, die sich als ehrenamtliche Träger und durch die Übernahme von Vereinsämtern und Aufgaben in besonderer Weise und selbst- los für den Verein verdient gemacht haben und durch ihr Wirken das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit gefördert haben.
(2) Für Landesmeisterschaften oder höhere Titel können Einzel- sportler oder Mannschaften mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet werden.
(3) Als Ehrenbeweis wird eine Urkunde ausgehändigt.
§ 6 Langjährige Mitgliedschaft
(1) Der Verein ehrt seine Mitglieder bei 10-jähriger Vereinszugehörigkeit mit einer Urkunde.
(2) Des weiteren ehrt der Verein seine Mitglieder bei 25-jähriger Vereinszugehörigkeit mit der Bronzenen Ehrennadel, bei 40-jähriger Vereinszugehörigkeit mit der Silbernen Ehrennadel, bei 50-jähriger Vereinszugehörigkeit mit der Goldenen Ehrennadel, bei 60-jähriger Vereinszugehörigkeit mit einer Glasskulptur.
(3) Zu den Ehrungen unter Abs. 2 wird als Ehrenbeweis eine Urkunde ausgehändigt.
§ 7 Ehrenmitglieder
(1) Der Verein ehrt, gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung vom 31.03. 2007, externe Personen (natürliche oder juristische) die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben mit dem Titel
" Ehrenmitglied des TSV Benstorf / Oldendorf 05 e.V."
(2) Diese Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie besitzen keinerlei Stimmrechte bei den Abstimmungen im Verein.
(3) Vereinsmitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können gemäß § 24 Abs.1 der Satzung vom 31.03.2007, auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
(4) Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern / Ehrenvorsitzenden erfolgt auf Lebenszeit. Diese Ehrenmitglieder / Ehrenvorsitzenden haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Es kann nicht mehrere Ehrenvorsitzende gleichzeitig geben.
(5) Als Ehrenbeweis wird eine Urkunde ausgehändigt.
§ 8 Geburtstage, Jubiläen
(1) Der Verein gratuliert seinen Mitgliedern zu "runden Geburtstagen" und zwar wie folgt: zum 50. Geburtstag mit einem Ehrenteller und einer Flasche "TSV-Sekt" zum 60. Geburtstag mit einer Flasche "TSV-Sekt" zum 65. Geburtstag mit einer Flasche "TSV-Sekt" zum 70. Geburtstag mit einer Flasche "TSV-Sekt" zum 75. Geburtstag mit einem Ehrenteller und einer Flasche "TSV-Sekt" zum 80. Geburtstag, und danach jährlich mit einer Flasche "TSV-Sekt" zum 90. Geburtstag mit einem Präsentkorb
(2) Anstelle des Ehrentellers kann auch ein "Jahrgangsbuch" überreicht werden.
(3) Zu Hochzeiten, Silbernen-, Goldenen-, Eisernen Hochzeiten gratuliert der Verein mit einem individuellem Geschenk im Wert von ca. 25,00 €, je Vereinsmitglied.
§ 9 Sonstige Ehrungen
(1) Mitglieder die sich als ehrenamtliche Träger und durch die Übernahme von Vereinsämtern und Aufgaben in besonderer Weise und selbstlos für den verein verdient gemacht haben und durch ihr Wirken das Ansehen des Vereins in der Öffent- lichkeit gefördert haben, können durch den erweiterten Vorstand in anderer Art und Weise geehrt werden.
(2) Einzelne Sportler oder Mannschaften mit besonderen Erfolgen, können durch den erweiterten Vorstand in anderer Art und Weise geehrt werden.
(3) Diese Ehrungen werden individuell festgelegt.
§ 10 Verleihung, Zeitpunkt
(1) Für die Verleihung der Ehrungen ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand zuständig.
(2) Die Geburtstage und Jubiläen werden vom erweiterten Vorstand, in Ausnahmefällen vom Ältestenrat wahrgenommen.
(3) Die Verleihung der Ehrungen findet im Rahmen der Mitglieder- versammlung und einer extra Feierstunde statt. Die Feierstunde findet in der Regel 4 - 6 Wochen nach der Mitgliederversamm- lung statt.
(4) Die Geburtstagskinder und Jubilare werden grundsätzlich zu Hause besucht. Nicht angetroffene Geburtstagskinder und Jubilare werden zu der Feierstunde gemäß Punkt 3 geladen.
§ 11 Inkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt zum 01.Mai 2007 in Kraft.
(2) Durch Vorstandsbeschluss vom 12.12.2007, rückwirkend zum 19.11.2007, wieder in Kraft gesetzt.